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Koproduktionen

Koproduktionen zwischen Frankreich und Deutschland werden durch ein bilaterales Koproduktionsabkommen geregelt. Das Abkommen zwischen Frankreich und Deutschland wurde am 17. Mai 2001 in Cannes erneuert. Filme, die im Rahmen des Abkommens produziert werden, erhalten sowohl ein französisches als auch ein deutsches Ursprungszeugnis, sie haben daher Zugang zu den Fördersystemen beider Länder.

 Das „Mini-Traité“

Das klassische bilaterale Koproduktionsabkommen wurde ebenfalls am 17. Mai 2001 durch das so genannte "Mini-Traité" ergänzt. Dieser Vertrag war die Basis für die Einrichtung eines deutsch-französischen Koproduktionsfonds, der jährlich mit ca. drei Mio. € ausgestattet ist, wobei die Gelder je zur Hälfte aus Frankreich und Deutschland stammen.  

Bisher haben 81 Filme von dieser Förderung profitieren können. Die Förderhöhe lag zwischen 165.000 und 500.000 € (deutsche und französische Anteile zusammengenommen). Seit 2004 haben manche bedeutende Produzenten, die zuvor noch nie mit dem Partnerland zusammengearbeitet hatten, durch das Mini-Traité (zum Teil nicht geringe) Förderungen erhalten. Das Koproduktionsabkommen hat damit eines seiner Ziele erreicht, nämlich französische Produzenten zur Zusammenarbeit mit den deutschen Nachbarn zu bewegen, einem Land, das bis dato bei französischen Produzenten nicht sehr gefragt war. 2010 wurden 14 Projekte mit der Gesamtsumme von 3,16 Mio. € gefördert, davon 1,5 Mio. € als deutscher und 1,66 Mio. € als französischer Anteil. Im laufenden Jahr hat die Förderkommission des Mini-Traité schon zwei Mal getagt. Acht Projekte wurden vom bilateralen Programm unterstützt; insgesamt wurden bereits Förderungen in Höhe von 1 195 000 € zugesprochen, davon 445 000 € auf deutscher und 750 000 € auf französischer Seite.  

Das bestehende deutsch-französische Förderangebot soll bald ergänzt werden: In Cannes hat Frédéric Mitterrand, der französische Minister für Kultur und Kommunikation, zum zehnjährigen Jubiläum des Mini-Traité die baldige Einführung einer gesonderten deutsch-französischen Förderung für die Projektentwicklung angekündigt.

 

Entwicklung seit 1994

  94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10
Maj. franz. Produkt. 3 3 1 2 4 1 5 4 9 7 9 6 6 10 8 8 10
Maj. deut. Produkt. 0 1 1 1 1 0 3 0 2 2 4 4 1 7 6 11 13
Gesamt 3 4 2 3 5 1 8 4 11 9 13 10 7 17 14 19 23

Die Koproduktionen an den Kinokassen

Von den zwischen 1995 und 2001 koproduzierten Filmen sind – mit Ausnahme eines Titels – alle in Frankreich ins Kino gekommen. In Deutschland hatten sechs davon bisher noch keinen Kinostart. Die Herausbringung der Filme verzögern sich im minoritären Partnerland in der Regel um ein paar Monate: das majoritäre Land hat gewöhnlich den Vortritt. Bei einigen Filmen entsteht jedoch manchmal eine Verzögerung von zwei oder drei Jahren, bis sie auch im minoritären Partnerland starten.  

Während der letzten fünf Jahre scheint der Anteil der Filme mit einer Kinoauswertung in beiden Ländern deutlich geringer geworden zu sein. Von den 126 zwischen 2002 und 2010 koproduzierten Filmen sind 88 schon in Frankreich gestartet (oder werden bald starten), aber nur 74 in Deutschland, wo einige Koproduktionen noch ohne Verleiher sind. Deutsch-französische Koproduktionen werden zwar als reelle Finanzierungschance aufgefasst, doch scheinen sie keine Garantie für einen Kinostart im jeweils minoritär beteiligten Land zu sein.  

Besonderes zu erwähnen ist auch die Tatsache, dass der deutsch-französische Koproduktionsbereich deutlich vielfältiger ist, als es die Zahlen des CNC vermuten lassen, da die Statistiken des Centre National de la Cinématographie ausschließlich auf der Basis der vom ihm selbst offiziell anerkannten majoritären und minoritären Koproduktionen erstellt werden. Dafür gibt es Beispiele in gleich mehreren Kategorien: Der Stellvertreter von Costa-Gavras, Asterix und Obelix: Mission Kleopatra von Alain Chabat und Laissez Passer von Bertrand Tavernier wurden zu einem großen Teil durch den privaten Medienfonds CP Medien finanziert. Das CNC hat diese Filme anerkannt, jedoch nicht als Koproduktionen. Saint-Cyr von Patricia Mazuy und La Noce von Pavel Lounguine entstanden zwar in Koproduktion mit einer deutschen Firma, werden indes nicht als deutsch-französische Koproduktion in der CNC-Statistik gezählt, da der deutsche Anteil zu gering ausfiel. Die Filme Heaven von Tom Tykwer und Stalingrad von Jean-Jacques Annaud wurden ohne das ‚Agrément’ des CNC hergestellt.  

Zu diesen Einzelfällen kommen noch sechs Filme hinzu, an denen Deutschland und Frankreich zwar beteiligt sind, die jedoch majoritär von einem dritten Land hergestellt werden. Im Jahr 2005 hat die Anzahl dieser Drei-Länder-Produktionen explosionsartig zugenommen, während im Jahr 2006 nur ein einziger Film in diese Kategorie fiel: Irina Palm von Sam Garbarski, eine Produktion aus Belgien (majoritär) in Koproduktion mit Luxemburg, Großbritannien, Frankreich und Deutschland.  

2007 wurde keine einzige der Drei-Länder-Produktionen von einem anderen Land als Deutschland oder Frankreich majoritär produziert. Im Jahr 2008 wurden hingegen vier Koproduktionen dieser Art hergestellt, und im Jahr 2009 ist die Anzahl weiter auf sieben Filme dieser Kategorie gestiegen.  

Die bestbesuchte deutsch-französische Koproduktion des Jahres 2010 war der Film Der Ghostwriter mit 338 308 Zuschauern; danach folgen die Koproduktionen Die Schachspielerin, Small World und Carlos – Der Schakal.

Deutsch-franz. Koproduktionen an der Kinokasse

Titel Land Verleih Starttermin Zuschauerzahl Einspielergebnis in €
The Ghostwriter D,F, GB Kinowelt 18.02.2010 338 308 2 402 910
Die Schachspielerin D, F Concorde 07.01.2010 85 298 546 450
Small World D, F Majestic 16.12.2010 51 610 329 953
Carlos – Der Schakal D, F NFP 04.11.2010 51 329 454 250
Mr. Nobody D, F, Ca, Bel Concorde 08.07.2010 22 395 150 104

Quellen: FFA, Blickpunkt:Film

Download

Dossier 2011 Deutsch-französische Koproduktionen (248.97 kb)
Das deutsch-französische Abkommen
(79.62 kb)
Minitraité
(52.17 kb)
Förderentscheidungen 2008
(26.15 kb)
Förderentscheidungen 2009
(53.28 kb)
Förderentscheidungen 2010
(65.74 kb)

Links

Antragstellung beim CNC

Antragstellung bei der FFA
[Förderungen und Anträge -> Deutsch-Französisches Abkommen]


Kontakt

Ansprechpartnerin beim CNC:
Caroline Cor
12, rue de Lübeck
75116 Paris
Tel.: +33 (0)1 44 34 36 61
Fax: +33 (0)1 44 34 37 24
Mail: caroline.cor(at)cnc.fr

 

Ansprechpartnerin bei der FFA:
Diana Falk
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
Tel.: +49 (0)30 27 57 74 19
Fax: +49 (0)30 27 57 74 44
Mail: falk(at)ffa.de