Sie sind hier: Startseite > Infos Filmwirtschaft > Koproduktionen 

Koproduktionen

Die Koproduktionen zwischen Frankreich und Deutschland werden durch ein bilaterales Koproduktionsabkommen geregelt, wie sowohl Deutschland als auch Frankreich sie mit vielen anderen Ländern abgeschlossen haben. Das Abkommen zwischen Frankreich und Deutschland wurde am 17. Mai 2001 erneuert.
An dieser Stelle ist zu betonen, dass Filme, die im Rahmen des Abkommens produziert werden, sowohl die französische als auch die deutsche Nationalität und daher Zugang zu den Fördersystemen beider Länder haben.

Der „Mini-Traité“
Das klassische bilaterale Koproduktionsabkommen wurde, ebenfalls am 17. Mai 2001 in Cannes, um den so genannten „Mini-Traité“ ergänzt. Dieser war die Basis für die Einrichtung eines deutsch-französischen Koproduktionsfonds, der mit jährlich drei Millionen Euro ausgestattet ist, auf die Frankreich und Deutschland zu gleichen Teilen Zugriffsrecht haben. Bisher haben 37 Filme  von diesem Fördersystem profitiert (vgl. beiliegende Liste). Die Förderhöhe lag zwischen 150.000 und 500.000 Euro (deutsche und französische Anteile zusammengenommen). Seit 2004 ist festzustellen, dass manche bedeutende Produzenten, die noch nie mit dem Partnerland zusammengearbeitet hatten, durch den Mini-Traité (zum Teil nicht geringe) Förderungen erlangten. Man kann daher behaupten, dass das Koproduktionsabkommen eines seiner Ziele erreicht hat, nämlich die Produzenten zur deutsch-französischen Zusammenarbeit zu bewegen.

Entwicklung seit 1994

  1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Maj. franz. Produkt. 3 3 1 2 4 1 5 4 9 7 9 6 6
Maj. deut. Produkt. 0 1 1 1 1 0 3 0 2 2 4 4 1
Gesamt 3 4 2 3 5 1 8 4 11 9 13 10 7

Seit acht Jahren deutlich mehr Koproduktionen

Zwischen 1995 und 1999 bewegte sich die Zahl der deutsch-französischen Koproduktionen mit zwischen einem und fünf Titeln jährlich auf einem sehr niedrigen Niveau (majoritäre und minoritäre Koproduktionen zusammen). Seit dem Jahr 2000 ist jedoch ein deutlicher Anstieg der Koproduktionen feststellbar, mit einem explosionsartigen Anstieg im Jahr 2002, dem Jahr nach der Unterzeichnung des Mini-Traité. Doch während sich zwischen 1995 und 1999 der Durchschnittswert auf 2,5 Koproduktionen belief (1,8 majoritär französisch und 0,7 majoritär deutsch), wurde dieser Wert seitdem stets übertroffen. Seit 2002 wurden 47 majoritär französische und 23 majoritär deutsche Koproduktionen
produziert. Zwischen 2002 und 2006 stabilisierte sich die Ziffer der Koproduktionen bei ca. 10 pro Jahr. Das Jahr 2007 stellt einen Wendepunkt dar, denn 17 Filme mit Agrément waren diesmal deutsch-französische Koproduktionen. Im Jahr 2008 bleibt man in derselben Größenordnung. 11 deutsch-französische Koproduktionen sind bereits anerkannt (7 majoritär franz., 4 majoritär deutsch). Bei 5 weiteren ist die Zulassung in Gang.


Dieser neue Anstieg an Koproduktionen zwischen beiden Ländern ist sicherlich auf die Schaffung des DFFF (Deutscher FilmFörderFond) zurückzuführen, der am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist und der auf drei Jahre mit 180M€ ausgestattet ist. Der DFFF ist bereits bis 2012 verlängert worden (s. Deutsche Filmlandschaft). Das Wiederauferstehen des deutschen Kinos mit jungen Filmemachern, von denen einige Erfolge im Box Office und/oder der Kritik waren, scheint beim Aufblühen der deutsch-französischen Koproduktionen eine wichtige Rolle gespielt zu haben. Auf dem Weg zum Ausgleich zwischen majoritär deutschen und französischen Filmen- Im gesamten untersuchten Zeitraum ist die Ziffer der majoritär frz. Koproduktionen auf doppelt so hoch wie die der majoritär deutschen : 67 gegen 30 ( insgesamt 93 Filme). Dieses Ungleichgewicht scheint sich in den letzten drei Jahren zu resorbieren: jeweils 4 majoritär deutsche Koproduktionen zwischen 2004 und 2006, dann 7 im Jahr 2007.

Download

Ausführlicher Überblick Koproduktionen (417.2 kb)